Anspruch auf Betreuungsgutschriften

Sie betreuen Verwandte mit Hilflosenentschädigung? Hier unsere Hinweise, wie Sie vorgehen können, um Betreuungsgutschriften zu erhalten.

Stephan Hüsler, stephan.huesler@retina.ch

Personen, die Verwandte mit Hilflosenentschädigung betreuen, haben seit 2021 Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Als Verwandte gelten auch Personen, die mit der unterstützten Lebenspartner*in seit mindestens fünf Jahren zusammenleben.

Diese Betreuungsgutschriften werden dem individuellen Konto bei der AHV zum Erwerbseinkommen dazugerechnet. Dadurch wird die AHV-Rente etwas grösser.

Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften muss jährlich neu gestellt werden. Er kann während fünf Jahren rückwirkend angemeldet werden.

Das Merkblatt Betreuungsgutschriften gibt detailliert Auskunft. Die jährliche Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse erfolgt mit dem nachfolgenden Formular: Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Anmeldung? Frau Susanne Trudel, unsere neue Geschäftsleiterin, ist unter 044 444 10 77 erreichbar.

Übersicht der Voraussetzungen für Betreuungsgutschriften

  • Pflegebedürftige Person: Muss Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder Militärversicherung haben (auch bei leichtem Grad).
  • Verwandtschaftsgrad: Es können verschiedene Verwandte, einschliesslich der Lebenspartner, betreut werden. Lebenspartner, mit denen Sie seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im selben Haushalt leben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
  • Gemeinsame Wohnsituation: Sie und die pflegebedürftige Person müssen sich während mindestens 180 Tagen im Jahr in derselben, leicht erreichbaren Wohnung befinden.
  • Beantragung: Sie müssen die Betreuungsgutschriften jährlich für das vergangene Jahr beantragen. 

Wie die Betreuungsgutschriften funktionieren

  • Fiktives Einkommen: Die Gutschriften werden Ihrem individuellen AHV-Konto als fiktives Einkommen gutgeschrieben. Sie sind keine Barzahlung, können aber Ihre zukünftige AHV-Rente erhöhen.
  • Anrechnung: Die Gutschriften werden dem individuellem Konto gutgeschrieben und bei der Rentenberechnung angerechnet.
  • Höhe: Die Höhe der Betreuungsgutschriften entspricht dem Dreifachen der jährlichen Minimalrente der AHV.
  • Miteigentum bei Ehepaaren: Wenn Sie verheiratet sind, wird die Gutschrift zur Hälfte Ihrem Ehepartner zugute kommen. 

(November 2025)

Quellen: Übersicht AHV/IV 01; admin.ch – Soziales; Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Übersicht AHV/IV 02; Übersicht AHV/IV 03;