Möchten auch Sie mit Ihrem Vermächtnis die Vision und das Engagement von Retina Suisse mittragen?
Mit Ihrer Unterstützung setzen wir uns mit Forschung und Information dafür ein, dass künftig in der Schweiz weniger Menschen erblinden, Netzhauterkrankungen frühzeitig erkannt und erfolgreich behandelt werden.
Und wenn Menschen in der Schweiz die Diagnose erhalten, an einer Netzhauterkrankung zu erblinden, sollen sie auch künftig von Retina Suisse eine umfassende Beratung und Hilfe für ein würdiges und selbstständiges Leben trotz fortschreitendem Sehverlust erhalten.
Drei Optionen stehen Ihnen zur Auswahl
Erbschaft
Sie setzen Personen oder Organisationen mit einem prozentualen Anteil als Erben ein. Diese Personen und Organisationen bilden die Erbengemeinschaft.
«Hans Mustermann erhält 20% der freien Quote»
«Ich setze Judith Musterfrau als Alleinerbin ein»
«Die Organisationen A, B und C erhalten je 5% der freien Quote»
Legat/Vermächtnis
Mit einem Legat/Vermächtnis wird die begünstigte Person oder Organisation nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte.
«Corinne Mustermann erhält meine Uhr» oder
«Organisation D erhält ein Legat/Vermächtnis von CHF 20’000.00.»
Schenkung
Bei einer Schenkung überlässt der Schenker dem Beschenkten – eine Person oder Organisation – zu Lebzeiten Geld oder eine Sache ohne Gegenleistung. Es gibt viele Beweggründe, bereits zu Lebzeiten im Rahmen der Nachlassregelung ausserhalb des Testamentes einen Teil des Vermögens weiterzugeben.
Beratung und Ratgeber
Wir stellen Ihnen zusammen mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu kostenlos weitere Informationen und Tools rund ums Thema Testament und Vorsorge bereit:
Für weitere Fragen wenden Sie sich direkt und persönlich mit untenstehendem Kontaktformular oder per Telefon an unseren Geschäftsleiter, Stephan Hüsler, Tel. 044 444 10 77.