Nichtwissen oder Stolz verhindern bessere Hilfe

Unser Ratgeber sagt, wer Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen kann – und wer es auch tun sollte.

Eine beunruhigende Tatsache wurde letztes Jahr bekannt: Rund 230’000 Senior*innen, die zuhause leben, beziehen keine ergänzenden Leistungen zur AHV (Ergänzungsleistungen, EL) – obwohl sie Anspruch darauf hätten. Das zeigt eine im April 2023 publizierte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Auftrag der Pro Senectute. Und unter den betreffenden Menschen sind auch solche, die mit einer Behinderung leben müssen.

Wer verzichtet auf EL?

Viele Senior*innen kennen den Leistungskatalog der AHV nicht: Das ist laut der Studie der Hauptgrund für den «Mangelzustand». Daneben gibt es aber auch etliche Personen, die bewusst auf EL verzichten. Die Gründe hierfür sind Passivität (entsprechende EL-Anträge erfordern Eigeninitiative und einen gewissen Aufwand) oder schlichtweg Stolz (man will kein «fremdes» Geld annehmen bzw. dem Staat nicht zur Last fallen).

Weitere Gründe sind Schamgefühle sowie bei ausländischen Rentner*innen die Angst, die Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren. Unter denen, die auf EL verzichten, befinden sich gemäss Studie auffällig oft Menschen ohne sekundäre oder tertiäre Ausbildung, Verwitwete, Frauen und ausländische Staatsangehörige. Sie alle leben mehrheitlich in ländlichen Gebieten.

Zudem wird in der Studie festgehalten: Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung sowie der steigenden Teuerung dürfte der Bedarf nach Ergänzungsleistungen in Zukunft weiter zunehmen.

Das sind die Tipps zum EL-Bezug

Ergänzungsleistungen sind keine Not- oder Armenhilfe. Vielmehr sind sie ein reguläres Mittel zur notwendigen Komplettierung von AHV-Leistungen. Daher gibt es keinen Grund, sich zu schämen oder einen unnötigen Stolz zu entwickeln.

Anspruch auf EL haben grundsätzlich alle Personen, deren Ausgaben höher liegen als die Einnahmen. Dass im Rentenalter die AHV durch Pensionskassengelder ergänzt wird, die gering sind, ist kein so seltener Fall – daher liegt eine Verbesserung der Situation nahe.

Ein hilfreicher erster Schritt ist der Online-EL-Rechner des Bundes. Mit diesem lässt sich prüfen, ob man überhaupt Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Dazu kann man anonymisiert die Daten über die jeweilige Lebenssituation eingeben.

Will man es jedoch ganz präzise wissen, ist ein Antrag zu stellen. Mir diesem setzt man ein Verfahren mit Einzelfallprüfung in Gang. Was sind hier die Schritte? Man muss bei der regionalen Ausgleichskasse die betreffenden Dokumente für einen Antrag anfordern. Dieser wird dann zusammen mit weiteren verlangten Unterlagen eingereicht. Anschliessend erfolgt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls: Sie führt zur Entscheidung, ob die oder der Antragstellende EL-berechtigt ist und wie hoch genau die ergänzenden Leistungen ausfallen.

Leider fühlen sich immer wieder EL-Berechtige von den Formularen und behördlichen Gängen überfordert. Unterstützung bei den bürokratischen EL-Abläufen bietet beispielsweise die Organisation Pro Senectute: Diese Dienstleistung wird in den 130 Beratungsstellen gratis angeboten.

Einige Fälle ohne EL-Berechtigung

Nun gibt es auch Personen, die zwar mit wenig Geld auskommen müssen, aber nicht EL-berechtigt sind. Dies ist der Fall, wenn man zum Beispiel einen Partner oder eine Partnerin hat, der oder die arbeitsfähig sein könnte. Oder wenn man zu viel Geld verbraucht, verschenkt oder vererbt hat.

Diese Umstände bewirken, dass merklich weniger Geld da ist – aber trotzdem kein Anspruch auf EL geltend gemacht werden kann.

Die Studie

Habe ich Anspruch auf EL? Berechnungstool

Informationen von Pro Senectute zu den EL

Erklärungen der AHV/IV mit Videos, Merkblättern und einem FAQ

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