In der Schweiz können sich Menschen mit Behinderungen nicht direkt bei der UNO beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden. In einer Petition fordern wir den Bundesrat auf, das zu ändern. Vor mehr als acht Jahren hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet. Dieses Menschenrechtsübereinkommen spricht Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-BRK. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei Verletzung ihrer Rechte direkt bei der UNO zu beschweren. Mit dieser Petition fordern wir vom Bundesrat: Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention, Jetzt! Unterschreiben auch Sie die Petition! (Text Agile.ch) |
Petition an den Bundesrat:
Ratifizierung des BRK-Zusatzprotokolls
28.09.2022