Feuerwerk ist eine unterschätzte Gefahr fürs Auge

Der 1. August naht – und somit die Zeit für mögliche Augenverletzungen. Dabei ist eine sichere Handhabung von Feuerwerk einfach zu bewerkstelligen.

Der Nationalfeiertag ist ein schöner und auch feurig-knalliger Tag, ganz wie es sich gehört. Wunderbar sind die Feuerwerke, die von offiziellen Stellen gezündet werden – trotzdem verzichten viele Privatpersonen nicht darauf, selbst Raketen abzufeuern. Und leider führt jedes Jahr ein unvorsichtiger Umgang dieser Personen mit Knallkörpern und anderem Feuerwerk zu schweren Verletzungen.

Schon eine simple Wunderkerze erzeugt eine Temperatur von 400 Grad, und bei richtigen Feuerwerkskörpern liegt sie noch viel höher. Verbrennungen sind also eine typische Gefahr, wobei so ein Knallkörper auch wortwörtlich ins Auge gehen kann.

16 Prozent der Unfälle betreffen die Augen

Jährlich ereignen sich in der Schweiz durchschnittlich 220 Unfälle mit Feuerwerk, wie die Beratungsstelle für Brandverhütung auf der Basis von Suva-Daten festgestellt hat. Drei Viertel der Unfallopfer sind Männer, und am häufigsten ergeben sich Verletzungen an Handgelenk, Hand und Fingern (in 35 Prozent aller Fälle).

Danach folgen mit 31 Prozent Verletzungen an den Ohren sowie mit 16 Prozent Läsionen der Augen und Lider. 35 Prozent der Verletzungen machen Verbrennungen aus, in 25 Prozent aller Fälle handelt es sich um Gehörschädigungen. Vereinzelt kommt es zu starker Beeinträchtigung des Sehvermögens, zu Erblindung und sogar zu Todesfällen.

Meist liegt den Unfällen Ablenkung sowie unachtsames oder fahrlässiges Verhalten zugrunde. Die Expert*innen raten daher dringend, Feuerwerk sehr kontrolliert abzufeuern. Für Raketen empfehlen sie gut verankerte Abschussstäbe und -rohre. Dafür ungeeignet sind Flaschen, da diese beim Abschuss der Raketen umfallen könnten. Feuerwerkskörper-Batterien müssen auf stabilem Untergrund stehen und ganz genau gemäss Gebrauchsanleitung befestigt werden. Extrem wichtig ist auch, Raketen und römische Lichter niemals zu zünden, wenn man sie in der Hand hält.

Deutschland: so viele Augenverletzungen an Silvester wie nie zuvor

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) ermittelt seit 2016 die ungefähre Zahl der Augenverletzungen durch Feuerwerk an Silvester. Dazu führt sie eine Umfrage bei den wichtigsten deutschen Augenkliniken durch, die eine Notdienst-Abteilung haben. Wie die Umfrage zum Jahreswechsel 2022/2023 gezeigt hat, mussten die Kliniken in den fünf Tagen um Silvester herum rund 840 Personen mit Augenverletzungen behandeln.

Das sei die höchste je erfasste Zahl und ein Anstieg um rund 300 Patient*innen im Vergleich zu den Jahren vor der Corona-Pandemie, hält die DOG in einem Bericht fest. Das eigentlich Erschütternde daran ist aber: Bei rund 60 Prozent der Betroffenen handelt es sich, wie in den Vorjahren auch, um Unbeteiligte, die das Feuerwerk gar nicht selbst zündeten.

Als besonders besorgniserregend erweist sich mit 40 Prozent der hohe Anteil von Kindern und Jugendlichen unter den Verletzten. Sie haben bei schweren Verletzungen lebenslang mit funktionellen und ästhetischen Folgen zu kämpfen.

In den Jahren vor der Pandemie lag die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich an Silvester die Augen verletzten, immer bei etwa 500 Personen. Davon war rund ein Viertel der Patient*innen so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung notwendig wurde.

Die Situation änderte sich in den Pandemiejahren: Die Gesamtzahl der Augenverletzungen sank 2020/2021 um 86 Prozent und 2021/2022 um 61 Prozent. Ausschlaggebend waren hier das Verkaufsverbot für Feuerwerk sowie die Versammlungsbeschränkungen.

Es kann jede Person treffen

Ein unsachgemäss gezündetes Feuerwerk kann eigentlich jede unbeteiligte Person treffen, die sich ausserhalb geschützter Räume befindet. «Zum Beispiel mussten wir einen Patienten behandeln, der gerade auf der Terrasse stand, als ihn unvermittelt ein Feuerwerkskörper traf», wird im DOG-Bericht ein Augenarzt zitiert. Dieser musste das verletzte Auge nach mehrfachen Operationen schliesslich wegen unerträglicher Schmerzen und eingetretener Erblindung entfernen.

Die sogenannte «Fernwirkung» beim Feuerwerk ist nicht nur aus gesundheitlicher Sicht ein grosses Problem. Sie macht auch die Rückverfolgung des Verletzers oft unmöglich. Die Opfer können kaum auf finanzielle Kompensation in einem juristischen Verfahren hoffen und stehen mit allen Problemen allein da.

Verschiedene Länder, verschiedene Massnahmen

Der private Umgang mit Feuerwerk ist heutzutage nur vom Alter des Käufers abhängig und beim Online-Verkauf kaum zu kontrollieren. Entsprechend gefährlich kann sich die Handhabung mit Knallkörpern gestalten.

Die Niederlande und Finnland wurden zum Vorreiter beim Schutz vor Verletzungen durch privates Feuerwerk. Denn dort hatte der unkontrollierte Gebrauch von privatem Feuerwerk zu besonders zahlreichen, teils auch sehr schweren Verletzungen geführt. Die Anzahl der Läsionen konnte in diesen Ländern durch Informationskampagnen und gesetzliche Regelungen in den letzten 20 Jahren auf die Hälfte bzw. ein Viertel reduziert werden.

In Ländern wie der Schweiz und Frankreich wiederum ist privates Feuerwerk zum Jahreswechsel wenig verbreitet – und in Australien ist es in gewissen Regionen sogar verboten. Dies hat zu einer massiven Minimierung von Anzahl und Schwere der Augenverletzungen geführt.

Zehn Sicherheitsregeln beim Umgang mit Feuerwerk

Die folgenden Hinweise sind zusammengestellt worden von der schweizerischen Beratungsstelle für Brandverhütung, der Beratungsstelle für Unfallverhütung sowie der Suva.

  • Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
  • Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.
  • Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.
  • Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen.
  • Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.
  • Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschuss-Stäben und -Rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten.
  • Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und diese beaufsichtigen.
  • Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
  • Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sollten unbedingt vermieden werden.
  • Wasser: Wasser zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen bereitstellen.

Quellen

Beratungsstelle für Brandverhütung

Beratungsstelle für Unfallverhütung

SUVA

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft

Eyefox

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