Gentest ja oder nein? Eine Antwort ist gar nicht so einfach

An der 44. GV von Retina Suisse kam es zu einer angeregten Diskussion über die Vorteile und Probleme von Gentests. Zudem erhielten zwei Ophthalmologen aus dem wissenschaftlichen Beirat von Retina Suisse eine Ehrung für ihr Engagement.

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Video-Impressionen von der GV 2023


Das Recht auf Wissen und Nichtwissen

Gentests für Betroffene: Wie weit darf das Recht auf Nichtwissen gehen, wenn dadurch eine Diagnose oder Therapie erschwert wird? Was kommt bei so einem Test alles heraus? Und was ist mit dem Recht, Kinder zu bekommen? Die Antworten sind so verschieden wie komplex.

Die Kernfrage zu Beginn des Publikumsgesprächs lautete: Soll ich als Betroffene*r einen Gentest machen, damit bessere Hilfe bei meiner Augenerkrankung möglich wird? Diese Frage verweist auf das Recht, möglichst genau über seine Krankheit Bescheid zu wissen – oder ganz bewusst nicht. Denn auch das Nichtwissen ist ein gutes Recht.

Solange es nur um die eigene Person geht, sind beide Möglichkeiten in gleicher Weise zu akzeptieren. Wenn erwachsene Sehbehinderte das Recht auf Nichtwissen in Anspruch nehmen, dann gibt es nichts weiter zu diskutieren. Auch wenn sie dabei unter Umständen eine bessere Diagnose oder Behandlung ihrer Augenerkrankung erschweren.

Kompliziert wird die Angelegenheit rund um den Gentest, wenn andere Personen ins Spiel kommen. (…)

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Retina Suisse ehrt zwei engagierte Forscher

Der Ophthalmologe Francis Munier hat den Lifetime-Award von Retina Suisse erhalten, sein Fachkollege Sebastian Wolf die Ehrenmitgliedschaft.

An der 44. Generalversammlung von Retina Suisse hat der Genfer Ophthalmologe Prof. Dr. Francis Munier aus den Händen der Ehrenpräsidentin Christina Fasser den Lifetime-Award entgegengenommen. «Professor Munier hat das erste Patientenregister für erbliche Netzhautdegenerationen in der Schweiz aufgebaut, und zwar in Zusammenarbeit mit Retina Suisse, die das Register mitfinanziert», erklärte Ehrenpräsidentin Fasser. (…)

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