Auch bei augenärztlichen Therapien gelten die neu eingeführten Fallpauschalen der Krankenkassen. Deswegen kann von ärztlicher Seite der Wechsel von einem Originalmedikament auf ein neues und billigeres Medikament, das zur Kategorie der sogenannten Biosimilars gehört, stattfinden. Wird dies den Patient*innen vorgeschlagen, darf keine allzu grosse Eile herrschen: Die Betroffenen haben das Recht auf eine ausführliche Vorab-Information. Vor allem müssen sie erfahren, wie das neue Präparat wirken könnte.
Susanne Trudel, Geschäftsleiterin Retina Suisse, susanne.trudel@retina.ch, Anfang März 2026
Eine Reihe von Augenerkrankungen macht eine Behandlung notwendig, bei welcher Injektionen ins Auge erfolgen. Auch hier gelten die ambulanten Fallpauschalen der Krankenkassen, die im Januar 2026 eingeführt wurden: Diese neuen Tarifsätze dienen der Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen in Arztpraxen und Kliniken.
Das Ziel ist, die Kosten tiefer und sogar neutral halten zu können. In der Folge haben viele Augenärzt*innen sowie Augenkliniken bestimmte Therapieabläufe angepasst oder haben es vor.
Bei feuchter AMD, Makulaödem und Venenverschluss
Wegen der Fallpauschalen gestalten sich die Übersicht und die Situation für die Patient*innen kompliziert, was die für eine Behandlung möglichen Augenmedikamente angeht. Im Vordergrund stehen dabei Therapiemittel für Erkrankungen wie die feuchte Altersbedingte Makuladegeneration (AMD), das diabetische Makulaödem oder den retinalen Venenverschluss.
Zur Behandlung dieser Augenerkrankungen werden zunehmend neue Originalmedikamente eingesetzt. Sie basieren auf Lucentis, dem in der Schweiz am längsten zugelassene Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ranibizumab, der zur Therapie der feuchten AMD verwendet wird.
Lucentiswurde 2007 von Swissmedic, der schweizerischen Behörde für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln, genehmigt. Die neuen Originalpräparate jüngeren Datums sowie die sogenannten Biosimilars – Nachahmerpräparate, von denen weiter unten die Rede sein wird – sindebenfalls von Swissmedic geprüft und zugelassen.
Neue Originalmedikamente wirken länger
In letzter Zeit verwenden die Augenärzt*innen immer öfter Medikamente neuerer Generation. Bei diesen muss sehr genau zwischen neuen Originalpräparaten und den Biosimilars unterschieden werden, die Generika sind, also wirkstoffidentische Kopien von Original-Arzneimitteln.
Was die neuen Originalmedikamente betrifft, so sind weltweit nach Lucentis drei weitere patentierte Augen-Originalpräparate auf den Mark gekommen: Eylea (mit dem Wirkstoff Aflibercept), Vabysmo (Wirkstoff Faricimab) und Beovu (enthält Brolucizumab). Ihre Besonderheit ist, dass sie in wissenschaftlichen Studien eine höhere Wirksamkeit zeigten.
Das heisst, dass diese neuen Originalmedikamente eine längere Wirkungsdauer haben. Daher müssen sie in der Regel weniger häufig verabreicht werden als das alte Originalpräparat Lucentis
Biosimilars sind billiger als das Originalmedikament
Gleichzeitig kommen mehr Biosimilars auf den Markt. Diese Generika bzw. Nachahmerpräparate werden, wie die jeweiligen Originalmedikamente, unter Beibezug lebender Organismen bzw. Zellen hergestellt. Im augenmedizinischen Bereich basieren die Biosimilars meist auf dem Wirkstoff Ranibizumab, der wie erwähnt zum Beispiel in Lucentis, dem ältesten Originalbehandlungsmittel für die feuchte AMD, enthalten ist.
Biosimilars dürfen auf den Markt kommen, wenn der Patentschutz für das betreffende Originalpräparat abgelaufen ist. Ihr Vorteil ist: Biosimilars kosten in der Regel weniger als das Originalmedikament.
Die Fallpauschalen senken Gesundheitskosten nicht
Von den billigeren Biosimilars erhofft man sich, dass sie allgemein zu einer Senkung der Gesundheitskosten führen sollen. Genau hier zeigt sich denn auch der Zusammenhang mit den neu eingeführten ambulanten Fallpauschalen.
Diese decken sämtliche Behandlungsausgaben ab: die Kosten von Aktivitäten und Aufwand seitens der Ärzt*innen sowie die Kosten der verwendeten Medikamente. Wenn nun die Augenärzt*innen vermehrt auf günstigere Präparate wie die Biosimilars zurückgreifen, werden die Kosten auf Ausgabenseite geringer.
Das Widersprüchliche dabei ist: Obwohl die Biosmilars billiger sind, sinkt der Gesamtbetrag der betreffenden Fallpauschale, die fix definiert ist, nicht. Damit gibt es keine Auswirkung auf die Krankenkassenprämien.
Ausgaben für die Krankenkassen könnten sogar steigen
Im Gegenteil besteht die Befürchtung, dass die Gesamtkosten für die Krankenkassen sogar steigen könnten – weil bei Anwendung der neuen Biosmilars wie auch des altbewährten Originalmedikaments Lucentis häufiger behandelt werden muss.
Wie oben beschrieben, hat Lucentis eine kürzere Wirkungsdauer als die innovativen neuen Originalmedikamente Eylea, Vabysmo oder Beovu. Dasselbe gilt für die Biosimilars: Auch deren Wirkungsdauer kann kürzer sein, das heisst, dass auch sie häufiger zum Einsatz kommen als die neuen Originalmedikamente. Dadurch wird der Vorteil des billigeren Biosimilar-Preises in der Regel aufgehoben.
Fallpauschalen lassen Originalmedikament weiter zu
Folgende Feststellung ist wichtig: Die neu eingeführten Fallpauschalen der Krankenkassen lassen weiterhin genügend finanziellen Spielraum zur Verwendung der Originalpräparate. Diese sind auch im neuen System kostendeckend, so dass man nicht zwingend auf ein Biosimilar wechseln muss.
Falls nun die Augenärztin oder der Augenarzt eine andere Therapie vorschlagen, sollten die betroffenen Patient*innen nicht zögern, nach dem Grund zu fragen. Sie haben nämlich das Recht zu erfahren, welches Medikament vorgesehen ist und auch weshalb. Am besten sollten sich die Betroffenen ihre Fragen vor dem nächsten Sprechstundentermin aufschreiben, damit die offenen Punkte direkt und transparent besprochen werden können.
Neues Medikament: Einwilligungserklärung zuerst in Ruhe durchlesen
Bei einem Wechsel des Medikaments müssen die Patient*innen eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Sie haben dabei das Recht, diese Erklärung vorgängig durchzulesen und – auch hier – Fragen zu stellen.
Jene Betroffenen, die für das Lesen der Einwilligungserklärung Hilfsmittel benötigen, sollten verlangen, dass man ihnen das Dokument vor dem nächsten Arztbesuch nach Hause schickt. So können sie dieses Papier in aller Ruhe mit Ihren eigenen Hilfsmitteln durchlesen.
Denn es gilt: Nie etwas unterschreiben, das man nicht vollständig gelesen hat.
Sich selbst beobachten
Falls die Umstellung auf ein neues Medikament erfolgt, sollten sich die Patient*innen genau beobachten und regelmässig den Selbsttest mit dem Amsler-Gitter machen.
Es können nämlich Veränderungen des Sehens auftreten. Das erklärt sich eben damit, dass das neue Medikament möglicherweise eine kürzere Wirkungsdauer hat als das vorher eingesetzte Präparat.
Verschlechtert sich das Sehvermögen oder treten unübliche Veränderungen auf, sollten die Patient*innen sofort den behandelnden Arzt oder die Ärztin anrufen.
Für weitere Informationen oder bei Unklarheiten können sich die Betroffenen jederzeit telefonisch oder schriftlich an Retina Suisse wenden:
Infos Biosimilars: Schauen und hören Sie das Webinar von Retina Suisse!

